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Ein Kommentar von Prof. Dr. Klaus-Dieter Müller
  • Von der Seele reden

Sollten Bundesminister privat haften bei Fehlern

Von der Seele reden

01.09.2026

Von der Seele reden – der Kommentar von Prof. Dr. Klaus-Dieter Müller, Politik- und Medienwissenschaftler und Vorstand der „Stiftung: Christliche Werte leben“.

Jeden Donnerstag um 20:45 Uhr im Radio und bereits vorab hier den ausführlichen Kommentar online hören. Mehr Infos zur Stiftung auf www.christlichewerteleben.de


Sollten Bundesminister auch privat für Fehler haften?

Teile unserer Bevölkerung können sich mit unseren demokratischen Politiker/innen nicht mehr identifizieren. Sie unterstellen diesen, sich mehr um eigene Belange zu kümmern, als um die Interessen der Mehrheit unserer Bevölkerung. Aber zu den häufig gehörten Vorwürfen gehört auch, dass gerade Minister leichtfertig Entscheidungen treffen, weil sie keinerlei Haftungsrisiko unterliegen. In der freien Wirtschaft haftet jeder Manager und Vorstand für grobe Fehlentscheidungen mit seinem Vermögen. Politiker müssen unter Zeitdruck komplexe und risikoreiche Abwägungen treffen, das müssen Spitzenmanager auch. Warum gibt es keine persönliche Haftung der Bundesminister?

Ein privates Haftungsrisiko würde zu einer völligen Blockade und Handlungsunfähigkeit führen. Es würde sich kaum noch qualifiziertes Personal für politische Ämter finden lassen, wenn im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz droht, sind die Argumente dagegen. Das halte ich für nicht stichhaltig. Es finden sich auch immer neue Manager und Managerinnen trotz Haftung. Es geht auch nur um grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz wollen wir niemandem unterstellen. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bloß außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB / analog im Strafrecht).

Grobe Fahrlässigkeit verlangt eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das normale Maß der Fahrlässigkeit deutlich überschreitet. Das wird man doch auch von Politikern und Politikerinnen verlangen können. Darauf werden manche auch erst achten, wenn die Mithaftung sie bedroht. Nehmen wir das Beispiel der Autobahnmaut: Die Frage, ob Verkehrsminister Scheuer (CSU) beim Abschluss der Mautverträge vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) grob fahrlässig gehandelt hat, stand im Zentrum intensiver politischer und rechtlicher Prüfungen, nachdem der Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz an die Betreibergesellschaften zahlen musste. Ein vom Bundesministerium selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: „Vor dem finalen EuGH-Urteil hatte der unabhängige Generalanwalt am EuGH die deutsche Pkw-Maut als EU-rechtskonform eingestuft. Da sich ein Minister auf ein solches Expertenurteil stützen durfte, wurde das vorzeitige Unterzeichnen der Verträge rechtlich nicht als grob fahrlässig bewertet.“

Die Staatsanwaltschaft Berlin aber hat Scheuer wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages angeklagt. Der Kern: Es geht um die Frage, ob Scheuer wahrheitswidrig behauptet hat, sich nicht an ein Angebot der Maut-Betreiberfirmen erinnern zu können, mit der Unterzeichnung der Verträge bis nach dem EuGH-Urteil zu warten. Laut Anklage soll er dieses Angebot bewusst abgelehnt und später im Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben. Aktueller Stand: Das Landgericht Berlin hat die Anklage zugelassen. Der Prozess gegen Andreas Scheuer ist auf den 21. September 2026 terminiert. Es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Dieses Beispiel zeigt doch überdeutlich, dass die Haftung der Bundesminister/innen dringend geregelt werden muss.



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