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Ein Kommentar von Prof. Dr. Klaus-Dieter Müller
  • Von der Seele reden

Sterbehilfe in Deutschland

Von der Seele reden

24.08.2026

Von der Seele reden – der Kommentar von Prof. Dr. Klaus-Dieter Müller, Politik- und Medienwissenschaftler und Vorstand der „Stiftung: Christliche Werte leben“.

Jeden Donnerstag um 20:45 Uhr im Radio und bereits vorab hier den ausführlichen Kommentar online hören. Mehr Infos zur Stiftung auf www.christlichewerteleben.de


Sterbehilfe in Deutschland

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das frühere Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben definiert. Seither ist es in Deutschland möglich, ärztlich begleitet aus dem Leben zu scheiden.

Auch wenn immer noch die Gesetzgeber miteinander um eine klare gesetzliche Regelung ringen, gibt es eindeutige Voraussetzungen, um in Deutschland geschäftsmäßige Sterbehilfe leisten zu können:

Es muss sichergestellt sein, dass die betroffene Person in der Lage ist, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und zwischen Alternativen abzuwägen.

Die Entscheidung darf nicht unter äußerem Druck entstehen – weder durch Angehörige noch durch wirtschaftliche oder gesellschaftliche Zwänge.

Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende muss über einen gewissen Zeitraum stabil bleiben. Spontane Krisenentscheidungen werden nicht umgesetzt.

Die Entscheidung über den letzten Schritt muss bei der betroffenen Person selbst liegen. Ärzt/innen dürfen begleiten, aber nicht aktiv eingreifen.

Keine Sterbehilfe darf geleistet werden, wenn die Erkrankung die Urteils- oder Entscheidungsfähigkeit einschränkt, wie bei „Schwerer Demenz“, Schizophrenie oder vergleichbaren Störungen mit beeinträchtigtem Realitätsbezug und bei Minderjährigkeit.

Es wird immer wieder behauptet, in der Schweiz wäre es unbürokratischer möglich. Dafür gibt es objektiv aber keine Hinweise. Die Voraussetzungen sind fast identisch, Die Sterbehilfe-Organisationen verlangen dort in der Regel eine vorherige, teils längerfristige Mitgliedschaft. Organisationen begleiten meist nur Personen mit Schweizer Wohnsitz oder Schweizer Pass. Andere Vereine wie Dignitas nehmen unter bestimmten Bedingungen auch Anfragen aus dem Ausland an. Psychische Erkrankungen: Liegt eine rein psychische Grunderkrankung vor, sind die Hürden deutlich höher. Meist sind hierfür mehrere unabhängige psychiatrische Fachgutachten erforderlich.

Wenn Sie diesen schweren Gang ins Auge fassen müssen, erkundigen Sie sich bitte zunächst einmal in Deutschland. Da haben Sie es in den meisten Fällen nicht so weit, Sie verstehen die Menschen um sich herum besser, die Leistungen sind durchaus vergleichbar. Ich wünsche Ihnen eine hoffnungsvolle Woche in Achtsamkeit.



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