
Vergewaltigung nicht intensiv genug ...
11.08.2021
Zuerst die Fakten: Im Februar 2020 wurde eine Frau in Basel von zwei Männern in einem Hauseingang vergewaltigt. Der ältere der Beiden stellte sich der Polizei und wurde zu 4 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der zur Tatzeit noch minderjährige zweite Täter muss sich demnächst vor einem Jugendgericht verantworten.
Der Verurteilte legte Berufung ein und sollte heute, also am 11. August, freikommen. Auch die Geldstrafe für das Opfer wurde reduziert.
Und jetzt der eigentliche Skandal aber ist die Begründung der Basler Gerichtspräsidentin Susanne Hinz: Die Vergewaltigte soll falsche Signale ausgesendet haben, sie habe mit dem Feuer gespielt. Außerdem sei die Vergewaltigung, die 11 Minuten angedauert habe, relativ kurz gewesen, weshalb der Frau keine bleibenden physischen Verletzungen zugefügt worden seien.
Die Öffentlichkeit ist fassungslos. Proteste auf der Straße und in den sozialen Medien sind die Folge. Tenor: Schon die vierjährige Haftstrafe sei ein zu mildes Urteil gewesen. Diese Strafe zu reduzieren und dem Opfer jetzt auch noch eine Mitschuld zuzuweisen, sei ein absolut letztklassiges Zeichen für alle Opfer sexualisierter Gewalt, kritisieren User auf Twitter, Instagram und Co. Die Folge wird sein, dass Frauen, die sexuelle Gewalt erlitten haben noch häufiger zögern, diese zur Anzeige zu bringen – riskieren sie doch, eine Mitschuld zugewiesen zu bekommen. Dieses Urteil ist ein Skandal und eine peinliche Beleidigung des Opfers. Bliebt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft das auch so sieht und das Urteil kassiert.