
Return Hubs.
05.06.2026
Sie sind dem deutschen Innenminister eine Herzensangelegenheit: die »Return Hubs«, die die EU in Drittstaaten einrichten und betreiben möchte. Dorthin sollen Menschen gebracht werden, die ausreisepflichtig sind, weil ihnen kein Schutzstatus gewährt wurde, und deren Herkunftsländer sich weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen oder weil ihre Abschiebung aus anderen Gründen nicht möglich ist. CSU-Mann Alexander Dobrindt lud seine EU-Amtskollegen vor einigen Monaten eigens zu einem Treffen auf die Zugspitze, um den Plan in die Realität umzusetzen.
Er hat viele Unterstützer*innen, unter ihnen die sozialdemokratische dänische Ministerpräsi-dentin Mette Fredriksen und die rechtspopulistische italienische Regierungschefin Giorgia Meloni. Sie alle wischen Bedenken beiseite, die Rechtswissenschaftler gegenüber den »Rück-kehrzentren« äußern.
Im jetzt von den EU-Innenministern beschlossenen Entwurf für eine neue EU-Rückführungs-verordnung heißt es in Artikel 4 Absatz 4, dass eine Rückführung in jedes Land zulässig sein soll, mit dem ein entsprechendes Abkommen besteht – unabhängig davon, ob die Betroffenen die Staatsangehörigkeit besitzen, jemals dort gelebt haben oder persönliche Verbindungen dorthin bestehen, etwa durch Familie, Ausbildung oder frühere Aufenthalte.
Bestehende Grundrechte sollen also explizit abgebaut werden, und dafür scheuen jene, die dies wollen, keine Kosten und Mühen. Erstere dürften am Ende astronomisch sein. Doch die Abschiebelager sollen ja vor allem abschreckend auf potenziell Migrationswillige wirken. Das Kalkül: Wer sich auf den beschwerlichen und kostspieligen Weg nach Europa begibt, könnte künftig davon Abstand nehmen, wenn ihm am Ende die faktische Internierung in einem »Return Hub« droht.
Für Geld kann man alles kaufen. Auch Internierungslager in Staaten in Afrika, die Devisen brauchen, um zu überleben. Aber Hauptsache die Geflüchteten sind aus Europa raus, um den Rechtsradikalen kein neues Futter zu bieten.