Mahler meint am 04.03.2015
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt der Volksmund. Nie war das so deutlich wie in der Causa Sebastian Edathy. In Gottes Hand stimmt deutlich nicht, denn vor Gott gilt kein Ansehen der Person. Da ist die bittende vom Richter übervorteilte Arme Witwe genauso viel wie ein König David oder Salomo.
Sebastian Edathy aber ist Politiker, Mitglied des deutschen Bundestags, wenn er auch sein Mandat vor einem Jahr niedergelegt hat. Wenn Hans Franz mit Kinderpornos erwischt wird kommt er vermutlich nicht mit 5.000 Euro Geldstrafe davon – vor allen Dingen nicht ohne Verurteilung.
Egal, was man zur Entlastung Sebastian Edathys vorbringen könnte – geringe Menge von Beweismitteln, ein komplizierter Pornografie- und Kunstbegriff, der Mann ist wegen des verlustig gegangenen öffentlichen Ansehehens gestraft genug – es bleibt ein schaler Geschmack im Mund des Bürgers und seines Empfindens für Gerechtigkeit. Dem hat der Kinderschutzbund Niedersachsen Rechnung getragen, indem er die Annahme des Bußgeldes abgelehnt hat. Ein „Fatales Signal“ sei das, ein Freikauf von Schuld. Für Edathy wäre das ohnehin nur Portokasse gewesen. Man muss dieses Urteil als Ermutigung für Pädophile sehen, ein Schlag ins Gesicht der missbrauchten Kinder und eine Rechtsbeugung in der Form, dass die gesellschaftliche Stellung der Person sehr wohl ausschlaggebend ist, wenn es ums Strafmaß geht. Vor Gericht und auf hoher See ist man in der Hand von Korrupten Richtern. Das wussten wir aber schon länger. Und nicht nur seit dem milden Strafmaß gegen Uli Hoeness.
