Von der Seele reden


 
Von der Seele reden – der Kommentar von Prof. Dr. Klaus-Dieter Müller, Politik- und Medienwissenschaftler und Vorstand der „Stiftung: Christliche Werte leben“.
 
Montag, Mittwoch und Freitag, um 10:45 Uhr und 20:45 Uhr. Mehr Infos zur Stiftung auf www.christlichewerteleben.de


 
Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland jetzt erlaubt
 
Das deutsche Recht erlaubt schon lange den Selbstmord. Auch die Beihilfe zum Suizid wird nicht bestraft. Wer einem Todeswilligen Gift oder eine Waffe besorgt, bleibt straffrei, solange er die Tötung nicht selbst vornimmt. Verboten ist auch die „Tötung auf Verlangen“. Kein Selbstmordkandidat soll das eigene Todesurteil durch einen anderen vollstrecken lassen.
 
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch das erst 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, begründet das Gericht sein Urteil. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)
 
Sterbehilfe-Vereine lassen sich ihre Dienste meist bezahlen. “Geschäftsmäßig” im juristischen Sinne bedeutet aber nicht gewerblich, sondern so viel wie “auf Wiederholung angelegt”. Aktive Sterbehilfe – also die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze – ist und bleibt in Deutschland verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst ein.
Ich kann mir sehr wohl den Todeswunsch vorstellen, den ich bei meiner Mutter erlebt habe, wenn man schon Jahre lang unheilbar bettlägerig ist, am Leben nicht wirklich mehr teilnehmen kann und immer mehr verfällt. Aber es ist nicht auszuschließen, dass lebensmüde Patienten sich über ihren Zustand irren, es doch eine Perspektive gibt. Und was ist mit dementen Patienten, die nicht mehr entscheidungsfähig sind? Aus diesem Grund plädiere ich dafür, dass die Dienste von Sterbehilfeorganisationen erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn zuvor eine ausführliche medizinische und auch seelsorgerische Beratung stattgefunden hat.
 
Ich wünsche Ihnen ein langes unbeschwertes Leben, aber bleiben Sie achtsam.
 


 
 

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