Zentralrat der Muslime zieht Klage auf Mitwirkung zurück
Der Zentralrat der Muslime hat seine Klage auf Mitwirkung an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen zurückgezogen. Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit. Am kommenden Freitag sollte über die Klage verhandelt werden. Dazu wird es jetzt nicht mehr kommen. Das Fach islamischer Religionsunterricht gibt es in NRW seit 2012. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte 2017 entschieden, dass die islamischen Dachverbände Zentralrat der Muslime und Islamrat keinen Anspruch auf Mitwirkung am islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben. Diese Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht 2018 allerdings aufgehoben.