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Wölfin «Gloria» darf vorläufig nicht abgeschossen werden

22.12.2023

Die sogenannte Problemwölfin «Gloria» darf laut Gerichtsbeschlüssen nun doch nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte gestern, dass dies bis zu seiner Entscheidung über die Eilanträge der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Umweltorganisation BUND NRW gelte. Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.