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Weitere Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln

13.07.2023

Das Erzbistum Köln sieht sich im Missbrauchsskandal erneut einer Schmerzensgeldklage gegenüber. Die heute 56 Jahre alte, frühere Pflegetochter eines zu einer langen Haftstrafe verurteilten ehemaligen Priesters verlange 830.000 Euro als Entschädigung für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid, bestätigte ein Sprecher des Kölner Landgerichts. Der «Kölner Stadt-Anzeiger» berichtete. Der Priester war im Februar 2022 vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt. Der Priester wurde inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen. Der Fall der Klägerin sei strafrechtlich und zivilrechtlich verjährt, schrieb der «Kölner Stadt-Anzeiger». Die Missbrauchstaten seien in den späten 70er und frühen 80er Jahren geschehen. Damit ein Schadenersatzprozess geführt werden kann, müsse das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung verzichten. Das Kölner Landgericht hatte im Juni einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Kläger war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden. Erzbischof Rainer Maria Woelki hatte in dem Fall entschieden, keine Verjährung geltend zu machen.