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Waffenverbot zum 11.11. an Hauptbahnhöfen

05.11.2024

Zum Karnevalsauftakt am kommenden Montag werden die Hauptbahnhöfe von Köln und Bonn sowie der Kölner Südbahnhof zu Waffenverbotszonen. Das hat die Bundespolizei mitgeteilt. Die Allgemeinverfügung sei zum Schutz aller Menschen, die sich in den genannten Bahnhöfen aufhalten. Die Bundespolizei werde das Mitführverbot von Waffen kontrollieren. Es gelte für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie für Messer aller Art. Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Beförderungsverbot und ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.