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Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Haushalt 2023 ab

14.01.2025

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat eine Klage der Opposition gegen den Landeshaushalt 2023 als unzulässig abgewiesen. Die Prüfung, ob der Haushalt gegen die Schuldenbremse verstößt, sei nicht möglich, da dies nicht durch die Landesverfassung, sondern die Landeshaushaltsordnung geregelt sei. Die Schuldenbremse im Grundgesetz sei zwar bindend, falle aber hier nicht in die Zuständigkeit des Gerichts. Die Klage von SPD und FDP richtete sich gegen Kredite von 5 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Ukraine-Krieg-Folgen aufgenommen wurden. Die Richter hatten schon zuvor Zweifel an ihrer Zuständigkeit signalisiert.