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Verfassungsgericht prüft NRW-Sondervermögen für Ukraine

05.05.2026

Der Verfassungsgerichtshof in Münster prüft heute das Krisenbewältigungsgesetz des Landes NRW. Die Fraktionen von SPD und FDP klagen gegen das fünf Milliarden Euro schwere Sondervermögen, das zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs aufgelegt wurde. Die Opposition sieht das Budgetrecht des Landtags verletzt, während die schwarz-grüne Landesregierung die Kreditaufnahme als verfassungskonform verteidigt. Ein Urteil wird heute noch nicht erwartet.