Verbot von Parole bei Pro-Palästina-Demo rechtmäßig
Das Verbot der Parole «From the river to the sea – Palestine will be free» bei pro-palästinensischen Demonstrationen in Duisburg und Düsseldorf war rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Polizei hatte die Parole untersagt, da sie als strafbar angesehen werden könnte. Laut Gericht ist sie ein Kennzeichen der verbotenen Vereinigung Samidoun und der Terrororganisation Hamas. In beiden Fällen wurde nicht klar erkennbar, dass die Parole nicht im Sinne der Hamas genutzt wurde. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt werden.