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Teilnahme an Demo kann als Unterricht gelten

25.03.2024

Klassen in NRW können während der Schulzeit an Demos teilnehmen. Das stelle «Unterricht in anderer Form» dar, wenn damit Bildungs- und Erziehungsziele im Sinne des Schulgesetzes verwirklicht würden, stellte das Schulministerium in einem aktuellen Papier für den Landtag klar. «Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten», so das Ministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag. Die Partei wollte auch wissen, ob Lehrer in diesem Jahr schon Ärger bekommen haben, weil sie zu Demos aufgerufen haben. Laut Schulministerium sind «bisher drei Verdachtsfälle bei den zuständigen Dienststellen bekannt geworden, bei denen geprüft wird, ob gegen die Neutralitätspflichten durch Lehrkräfte verstoßen wurde. Die Sachverhaltsermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.» Um die Fälle nicht identifizierbar zu machen, nannte das Ministerium in dem Papier keine weiteren Details.