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Senat will Mieterschutz verlängern

13.06.2023

Der Berliner Senat will bei seiner heutigen Sitzung einen Beschluss zum Mieterschutz fassen. Eine Regelung zum Kündigungsschutz für Mieter in früheren Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird um zehn Jahre verlängert. Demnach darf der erste Eigentümer nach Umwandlung den Mietern zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Verordnung gilt bereits seit 2013 und würde Ende September auslaufen, wenn keine Anschlussregelung käme. Diese will der Senat nun beschließen. In Berlin sind allein zwischen 2011 und 2020 knapp 125tsd Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt worden.