Schumacher-Erpressung: Familie legt Berufung ein
18.02.2025
Die Familie Schumacher legt Berufung gegen das Urteil eines ehemaligen Sicherheitsmitarbeiters ein, der wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Corinna Schumacher hält die Strafe für zu milde, da der Mann aus ihrer Sicht der Drahtzieher war und das Vertrauen der Familie massiv missbraucht hat. Die Täter wollten 15 Millionen Euro erpressen, indem sie drohten, private Bilder und Videos zu veröffentlichen. Ein Hauptangeklagter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, sein Sohn erhielt eine Bewährungsstrafe. Die Familie fordert eine härtere Strafe für den Ex-Mitarbeiter.