Rentenalter für Feuerwehrleute angehoben
Die beiden nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und Grüne haben sich darauf verständigt, das Rentenalter für Feuerwehrleute um ein Jahr auf 61 Jahre anzuheben. Ursprünglich war eine Anhebung um zwei Jahre auf 62 im Gespräch gewesen. Daran hatte es aber starke Kritik insbesondere von den Gewerkschaften, aber auch von Sachverständigen gegeben. Gestern teilten Fraktionen von CDU und Grünen nun mit, man habe sich auf einem Kompromiss geeinigt, der eine moderate Anhebung um ein Jahr vorsehe. Die Jahrgänge 1966 und 1967 seien davon noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 werde die Altersgrenze schrittweise erhöht. Wer 1971 oder später geboren worden sei, für den gelte dann die Altersgrenze 61 Jahre.