«Raser von Moers»: Ausweisung rechtmäßig
09.04.2026
Die Ausweisung des sogenannten „Rasers von Moers“ ist rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Dem 28-jährigen Kosovaren aus Duisburg droht nun die Abschiebung direkt aus der Strafhaft. Der Mann war wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte am Ostersonntag 2019 mit 167 Stundenkilometern den Wagen einer zweifachen Mutter gerammt; die Frau starb kurz darauf. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem „besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse“, da der Mann ohne Führerschein fuhr, flüchtete und ihm narzisstische Züge bescheinigt wurden. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.