NRW-Oberverwaltungsgericht veröffentlicht AfD-Urteile
03.07.2024
Sechs Wochen nach der mündlichen Urteilsverkündung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Urteile zur AfD im Wortlaut veröffentlicht. Darin begründet der 5. Senat des Gerichts in Münster auf rund 113 Seiten, warum die Partei zu Recht vom Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Es beruft sich unter anderem auf abwertende Äußerungen der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel über Deutsche mit Migrationshintergrund. Gegen die Einstufung hatte die Partei am Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung in Münster erfolglos geklagt.