NRW-Ministerin hat gegen Verfassung verstoßen
10.04.2024
Schwere Klatsche für eine Ministerin der NRW-Landesregierung. Darüber berichtet die BILD-Zeitung heute: Das von Ina Scharrenbach (47, CDU) geführte Heimat-, Bau- und Kommunalministerium hat im sogenannten „Aktenstreit“ gegen die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen verstoßen. So lautet die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Münster heute. Drei Abgeordnete der SPD hatten in Münster geklagt, weil sie sich bei der Arbeit im PUA zur Hochwasserkatastrophe schlecht informiert fühlten. Scharrenbach hatte dem Ausschuss insgesamt nur zehn Blatt Papier geliefert, die sich nur exakt auf die drei Tage während des Starkregens bezogen, der insgesamt 49 Tote und 13 Milliarden Euro Schaden verursacht hatte. Zum Vergleich: NRW-Justizminister Benjamin Limbach (54, Grüne) hatte 12 000 Aktenseiten beigesteuert. Eine Vorlage weiterer Schriftstücke lehnte Ina Scharrenbach mit der Begründung ab, dass der Untersuchungsauftrag des PUA ausdrücklich nur vom Einsetzen des Starkregens bis zum Abfließen der Wassermassen reiche.