NRW-Gericht kippt Fahrverbot für Rad oder E-Scooter
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass Behörden Personen ohne Führerschein, die betrunken oder unter Drogeneinfluss Fahrrad oder E-Scooter fahren, dies nicht verbieten dürfen. Zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte dürfen daher vorläufig wieder solche Fahrzeuge nutzen. Das Gericht begründete, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung keine rechtliche Grundlage für solche Verbote bietet und das Verbot die grundrechtlich geschützte Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig einschränke. Fahrräder und E-Scooter seien zudem weniger gefährlich als Kraftfahrzeuge. Die Betroffenen waren alkoholisiert bzw. unter Amphetamin-Einfluss gefahren. Die Hauptverfahren laufen noch, doch das OVG deutet an, bei seiner Position zu bleiben. Die Entscheidung folgt der Rechtsprechung anderer Bundesländer und ist nicht anfechtbar.