MV: Quittung bei Personenkontrollen
06.05.2026
In MV stellt die Polizei künftig Personen, die ohne konkreten Verdacht kontrolliert werden, auf Verlangen eine Quittung aus. Darin muss die Polizeibehörde innerhalb von zwei Wochen den Grund für die Kontrolle angeben. Das hat der Landtag beschlossen. Die Reform des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes soll vor allem Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen und der Polizei mehr Befugnisse geben.