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Missbrauchsopfer klagt : Bistum nicht auf Verjährung berufen

22.11.2023

Das Kölner Erzbistum will bei der Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen nach derzeitigem Stand nicht versuchen, sich auf Verjährung zu berufen. In einem Schriftsatz sei erklärt worden, dass davon abgesehen werde, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Köln. Zuvor hatte der WDR darüber berichtet. Hintergrund ist der Fall eines Priesters, der im Februar vergangenen Jahres vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Er hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt. Der Priester wurde inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen. Nun klagt eine frühere Pflegetochter des Priesters, die in den späten 70er und frühen 80er Jahren Opfer wurde, auf 830 000 Euro Schmerzensgeld. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest. In einem ähnlichen Fall hatte das Kölner Landgericht im Juni einem anderen Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.