Mehr als 1.200 Anträge auf Änderung von Geschlecht und Name
Vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November haben sich über 1.200 Menschen hier in Berlin zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens bei den Standesämtern angemeldet. Das Gesetz erlaubt eine einfache Erklärung ohne Gutachten, wodurch hohe Hürden und Kosten für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen entfallen. Besonders betroffen Standesämter sind Friedrichshain-Kreuzberg (208 Anträge) und Mitte (186 Anträge). Die Änderungen bringen große Erleichterung, da bisherige, oft entwürdigende Verfahren nicht mehr nötig sind.