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Lebenslange Sperre für Busfahrer rechtswidrig

22.08.2023

Eine lebenslange Sperre für einen Busfahrer wegen verbotener Handynutzung am Steuer ist unverhältnismäßig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern entschieden. Geklagt hatte ein Busfahrer, den die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft auf ihren Linien lebenslang gesperrt hatte. Er war im Juli 2021 entlassen und lebenslang gesperrt worden, nachdem ihn ein Fahrgast während der Fahrt beim Benutzen des Mobiltelefons gefilmt und das Unternehmen informiert hatte. Die Richter folgten dem Kläger: Das Verkehrsunternehmen habe mit der Sperre seine marktbeherrschende Stellung im Linienverkehr der Region missbraucht. Die Sperre komme tatsächlich einem Berufsverbot gleich und sei damit unverhältnismäßig. Für die einmalige Handynutzung am Steuer gebe es für Autofahrer nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen wäre wohl nur eine Abmahnung in Betracht gekommen.