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Landtagspräsidium kann künftig Ordnungsgelder verhängen

25.01.2024

Landtagsabgeordnete, die die Würde des nordrhein-westfälischen Parlaments erheblich verletzen, müssen nun mit Geldstrafen rechnen. Künftig kann der Landtagspräsident Ordnungsgelder in Höhe von 1000 Euro, in Wiederholungsfällen auch von 2000 Euro verhängen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP stimmten gestern für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Die AfD stimmte dagegen. Der Abgeordnete Sven Tritschler sprach von einem «Maulkorb-Erlass». In der aktuellen Wahlperiode wurden nach Angaben eines Landtagssprechers 51 Rügen und Ordnungsrufe ausgesprochen. In der vergangenen Wahlperiode gab es 113 Ordnungsmaßnahmen – in der Legislatur zuvor nur 23. Der Anstieg in den vergangenen Jahren hat vor allem mit dem Einzug der AfD ins Parlament im Jahr 2017 zu tun. Eine große Zahl der Ordnungsmaßnahmen betrifft die Rechtspopulisten: In der laufenden Legislaturperiode waren es bislang fast zwei Drittel.