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«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe

13.06.2024

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Halter eines Autos nicht automatisch für Parkverstöße verantwortlich ist, die mit dem Fahrzeug begangen wurden. Ein Bürger aus Siegburg hatte gegen ein 30-Euro-Bußgeld vergeblich vor dem Amtsgericht der Stadt und dem Oberlandesgericht Köln geklagt. Erst in Karlsruhe wurde seine Verurteilung als verfassungswidrig aufgehoben. Es wurde festgestellt, dass ohne weitere Beweise nicht auf die Täterschaft des Halters geschlossen werden darf, was das Willkürverbot des Grundgesetzes verletzt. Diese Entscheidung stärkt das Prinzip der Unschuldsvermutung, da das Schweigen des Beschuldigten nicht gegen ihn gewertet werden darf. Solche Urteile sind jedoch selten, da Verfahren normalerweise bei unklarer Beweislage eingestellt werden.