Hausaufgaben dürfen in NRW unangekündigt überprüft werden
18.08.2025
In Nordrhein-Westfalen bleiben unangekündigte Hausaufgabenüberprüfungen erlaubt. Lehrkräfte dürfen Tests oder kurze Abfragen einsetzen, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler kontinuierlich lernen und vorbereitet sind, teilte das Schulministerium mit. Beschwerden dazu gebe es nicht. Anders handhabt es Rheinland-Pfalz: Ab dem Schuljahr 2025/26 müssen dort alle Überprüfungen bereits bei der Aufgabenstellung angekündigt werden. Bildungsminister Sven Teuber (SPD) begründet das mit weniger Stress und mehr Motivation für die Kinder. Klare Absprachen seien entscheidend für erfolgreiche Lernprozesse.