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Gericht verhandelt über Atommüll aus Jülich

03.12.2024

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt heute über eine Klage gegen die Lagerung von Atomabfall aus dem Versuchsreaktor Jülich im Zwischenlager Ahaus. Die Kläger, die Stadt Ahaus und ein Bürger, wenden sich gegen eine 2016 erteilte Änderungsgenehmigung. Die Castoren aus Jülich dürfen dort nicht länger bleiben, da die Lagergenehmigung abgelaufen ist und eine Transportgenehmigung fehlt. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Kläger kritisieren, dass sicherheitsrelevante Aspekte wie Flugzeugabstürze oder die Zukunft des Mülls nach 2036 unzureichend geprüft wurden. Ein Urteil soll voraussichtlich heute verkündet werden.