Gericht erlaubt Rodung am Tagebau Hambach
29.01.2025
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Rodung eines Waldstücks am Braunkohletagebau Hambach erlaubt. Das Gericht wies einen Eilantrag des BUND-NRW gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau ab. Damit dürfe der Plan umgesetzt werden, wozu auch die Rodung des sogenannten Sündenwäldchens in der ehemaligen Ortslage Manheim, einem Stadtteil von Kerpen, gehöre, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Der Energiekonzern RWE will dort Kies gewinnen, um die Böschungen des teils rund 400 Meter tiefen Tagebaus zu stabilisieren. Dort soll nach Beendigung des Kohleabbaus ab 2030 Wasser eingeleitet werden, um das Tagebauloch langfristig in einen See zu verwandeln. Der BUND hatte Belange des Naturschutzes vorgetragen, um die Rodung zu verhindern.