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Geräumtes Hochhaus: Stadt Dortmund will Revision

05.01.2026

Die Stadt Dortmund will den Streit um die Räumung des Hochhauskomplexes „Hannibal“ vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Sie hat Beschwerde gegen ein Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts eingelegt. Das hatte entschieden, dass die Räumung im Jahr 2017 rechtswidrig war. Nach Ansicht des Gerichts bestand damals trotz erheblicher Brandschutzmängel keine akute Gefahr für die Bewohner. Diese Mängel hätten vom Eigentümer kurzfristig behoben werden können. Die Stadt und die Feuerwehr sahen das anders und ordneten die sofortige Räumung an. Der Fall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit – auch vor dem Hintergrund des tödlichen Hochhausbrands in London wenige Wochen zuvor.