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Expertenkommission legt Abschlussbericht zur Vergesellschaftung vor

28.06.2023

Die Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin übergibt heute ihren Abschlussbericht an den Senat. Laut dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, lässt das Grundgesetz ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz zu und das Land Berlin hat demnach auch die Kompetenz, das Gesetz zu beschließen. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit steht dem nach Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht entgegen. Auf der Grundlage dieses Abschlussberichts will der seit Ende April regierende schwarz-rote Senat über das weitere Vorgehen entscheiden. Für den Fall, dass die Kommission eine «verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung» abgibt, haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu beschließen. Es soll erst zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft treten.