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Eilanträge gegen Masernimpfung von Schulkindern erfolglos

07.11.2023

Eltern müssen einen Masern-Impfschutz ihrer schulpflichtigen Kinder bei einer entsprechenden Aufforderung nachweisen. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden, lehnte zwei Eilanträge von Eltern ab und verwies auf die bestehende Masern-Impfpflicht. Die Eltern hatten sich mit ihren Anträgen gegen infektionsschutzrechtliche Verfügungen des Kreises Gütersloh gerichtet. Es handele sich bei den Bescheiden des Kreises um eine unzulässige Impfpflicht ihrer Kinder. Das Gericht stellte klar, dass die Bescheide des Kreises rechtmäßig seien. Die Rechtsgrundlage bilde das Infektionsschutzgesetz, teilte das Gericht heute mit. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG NRW möglich.