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Drei Jahre mehr Zeit für Fluthilfe-Anträge

24.05.2023

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat einer Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt, wonach man drei Jahre länger als geplant Fluthilfen beantragen kann. NRW hatte das über eine Bundesratsinitiative selbst auf den Weg gebracht. Mit dem offiziellen Segen des Kabinetts stehe nun der «Fristverlängerung nichts mehr im Weg», so Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zur Deutschen Presse-Agentur. Anträge für die Wiederaufbauhilfe kann man nun bis zum 30. Juni 2026 stellen. Die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder wurde ebenfalls um drei Jahre verlängert – bis Ende 2030.