Blinden- und Fußgängerverbände ziehen wegen E-Scooter vor Gericht
24.09.2025
In Berlin ziehen Blinden- und Fußgängerverbände vor Gericht, um gegen die Stolperfallen durch Leih-E-Scooter vorzugehen. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein hält die erteilten Sondernutzungserlaubnisse für rechtswidrig und fordert feste Abstellplätze statt Abstellen auf Gehwegen. E-Scooter seien besonders für Menschen mit Behinderung lebensgefährliche Hindernisse. Laut einer Studie werden nur 0,1 Prozent der Wege in Berlin mit E-Scootern zurückgelegt – mehr als die Hälfte der Roller steht ungenutzt herum. Probleme dieser Art gibt es bundesweit.