• News

Berliner Gericht lehnt Klage afghanischer Ortskraft ab

05.06.2025

Eine afghanische Ortskraft darf nicht nach Deutschland einreisen – das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Mann hatte für die GIZ Alphabetisierungskurse gegeben und sich nach der Machtübernahme der Taliban bedroht gefühlt. Eine sogenannte Gefährdungsanzeige reiche laut Gericht aber nicht aus – nötig sei ein formeller Visumsantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung. Zudem habe die Bundesregierung einen weiten Entscheidungsspielraum. Derzeit warten noch rund 2.500 ehemalige Ortskräfte in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland. Gegen das Urteil ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.