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AfD gegen Verfassungsschutz: Gericht lehnt Vertagung ab

12.03.2024

Mit mehreren Anträgen hat die AfD zu Beginn des Berufungsverfahrens der Partei gegen den Verfassungsschutz vergeblich versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt. Diese Anträge wurden ebenso wie Einwände der AfD gegen die Besetzung des Senats abgelehnt. Ein Vertreter des Bundesamtes betonte vor Gericht, die neue Einschätzung der AfD durch seine Behörde sei noch nicht final – «es gibt kein fertiges Gutachten».