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Änderung bei Windkraftanlagen

09.10.2025

Um die Akzeptanz für Windkraftanlagen in MV zu erhöhen, hat der Landtag eine Änderung des Baurechts beschlossen. Für Windräder gilt nun in ausgewiesenen Eignungsgebieten ein gesetzlicher Mindest-abstand von einem km zu Wohn- und Tourismusbereichen sowie 800 Metern zu Einzelhäusern. Zugleich dürfen die Windräder damit größer gebaut werden als bisher.