Grillen auf dem Balkon

Wer keinen Garten hat, kennt das Problem: Zum Grillen bleibt meist nur der Balkon. Regnet es, grillt man auch lieber zuhause, als sich im Park nass zu machen. Viele weichen deshalb zum Barbecue auf den Balkon aus.

 

Generell sei dies erlaubt, meint Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. In fast allen Mietverträgen stehe kein Grillverbot, somit sei das Barbecue auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Jedoch müsse auf die Mitmieter Rücksicht genommen werden.

 

Beschwert sich ein Mieter über eine hohe Rauchentwicklung, so ist der Grillende aufgefordert, die Glut zu löschen.

 

Einer hohen Rauchentwicklung kann man mit der Verwendung eines Elektrogrills entgegenwirken. Die Benutzung jenes Gerätes sei einem Mieter nicht zu untersagen.

 

Möchten Sie eine Party feiern, müssen Sie auf die Lautstärke der Gäste achten. Der Balkon gehört zwar offiziell zur Wohnung, jedoch wird empfohlen, ab 22 Uhr auch in dieser die Gespräche auf Zimmerlautstärke herunterzufahren.

Beachten Sie einfach diese Richtlinien oder sprechen Sie eingehender  mit Ihren Nachbarn. Sie können Ihre Mitmieter auch einfach zur nächsten Party einladen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.mieterschutzbund.de/start.php?nav=11.

 

Grillen auf dem Balkon
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