Viel Wind, kein Schotter: Geplante Bauordnung vorgestellt
Erleichterungen für die Windkraft, eine Solaranlagenpflicht beim Neubau und ein noch deutlicheres Verbot von Schottergärten: NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat heute die Eckpunkte der geplanten neuen Landesbauordnung vorgestellt. Der Entwurf sieht ein vereinfachtes Verfahren für Windkraftanlagen vor, für die beim Baurecht nur noch die EU-Maschinenrichtlinie als Vorgabe gelten soll. Vorgaben, die über EU-Recht hinausgehen, sollen künftig vom Baurecht in NRW nicht mehr verlangt werden. Für neue Nichtwohngebäude soll ab 1. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gelten, für neue Wohngebäude ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag des Eingangs des Bauantrags. Außerdem soll künftig mehr Dachfläche für Solaranlagen nutzbar sein. Der halbe Meter Auftrittsfläche für die Feuerwehr soll gestrichen werden. Das bestehende Verbot von Schottergärten, also versiegelten Steinflächen statt Pflanzen, soll präzisiert und verschärft werden. Die Bauaufsicht könne bereits heute den Rückbau der Steinwüsten anordnen, sagte Scharrenbach. Gerade angesichts zunehmender Starkregen müssten die Gartenflächen wasseraufnahmefähig bleiben. Die Steinwüsten erhitzten auch die Umgebung und seien schlecht für die Artenvielfalt.