Umstrittene Reform des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen
02.07.2026
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine weitreichende Änderung des Mobilitätsgesetzes beschlossen und etliche Vorgaben für den Radverkehr gestrichen. So besteht auf Hauptverkehrsstraßen künftig keine generelle Pflicht mehr für breite Radwege. Bei Platzmangel darf die Mindestbreite unterschritten oder ganz auf Radwege verzichtet werden. Zudem wurde das Zieljahr für das stadtweite Radverkehrsnetz von 2030 auf 2035 verschoben. Umwelt- und Verkehrsverbände sprachen von einem Tiefpunkt der Verkehrspolitik.