• NORD

Mecklenburg-Vorpommern beschließt Rechtsanspruch auf Ganztagshort

02.07.2026

Der Landtag in Schwerin hat weitreichende Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz beschlossen. Ab dem kommenden Schuljahr haben Erstklässler in Mecklenburg-Vorpommern einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Hortbetreuung von acht Stunden pro Tag. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Zudem sieht das Gesetz ab Januar 2027 kleinere Gruppen vor: Der Betreuungsschlüssel sinkt in der Krippe auf eins zu fünf und im Hort auf eins zu 21. Die rot-rote Koalition spricht von einem Meilenstein, während sich die Opposition bei der Abstimmung enthielt.