Kultur an Karfreitag? Keine Ausnahmen für Oper und Musical
17.04.2025
Am Karfreitag dürfen in Düsseldorf, Bochum und Dortmund geplante Aufführungen wie Opern, Theaterstücke und Musicals nicht stattfinden. Die zuständigen Bezirksregierungen lehnten Sondergenehmigungen ab – darunter für Wagners „Die Walküre“ in Dortmund, das Theaterstück „Meine geniale Freundin“ in Bochum und das Musical „Cats“ in Düsseldorf. Begründung: Die Inhalte entsprächen nicht dem Charakter des stillen Feiertags, der laut Gesetz ein Tag der Einkehr und des Gedenkens sei. Jeder Antrag werde individuell geprüft. Stille Feiertage wie Karfreitag sind durch das Grundgesetz besonders geschützt.