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Klimaschutz vor Denkmalschutz in Düsseldorf und Siegen

28.11.2024

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Eigentümer in Düsseldorf und Siegen Solaranlagen auf ihre Gebäude, auch auf Baudenkmäler, installieren dürfen. Es stellte klar, dass der Klimaschutz durch erneuerbare Energien den Denkmalschutz überwiegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich. Das Gericht bestätigte ein Urteil zugunsten eines Klägers aus Düsseldorf und hob eine Entscheidung gegen einen Besitzer in Siegen auf.