Keine Flussbestattungen in NRW – Gesetz wird nicht geändert
16.01.2026
Flussbestattungen wie in Rheinland-Pfalz wird es in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht geben. Die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur erklärte, das Bestattungsgesetz werde nicht geändert. Eine solche Regelung sei auch kein Thema der Koalitionsverhandlungen von CDU und Grünen gewesen. Stattdessen solle die Trauerkultur vor Ort weiterentwickelt werden – mit Friedhöfen als zentralen Orten des Gedenkens. Vertreter des Bestatterhandwerks fordern moderne, pflegefreie und bezahlbare Grabformen, um Abwanderung zu verhindern. Rheinland-Pfalz erlaubt seit 2025 als erstes Bundesland Flussbestattungen, etwa im Rhein oder in der Mosel. In NRW bleibt die Beisetzung der Asche dagegen weiter auf Friedhöfe oder auf See beschränkt.