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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Altschulden-Regelung

14.05.2025

Nordrhein-Westfalen entlastet hoch verschuldete Kommunen: Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur teilweisen Entschuldung beschlossen. Kommunen mit übermäßigen Kassenkrediten sollen künftig bis zu 50 Prozent ihrer Schulden vom Land übernommen bekommen – vorausgesetzt, die Pro-Kopf-Verschuldung liegt über 100 Euro. Insgesamt geht es landesweit um rund 20,9 Milliarden Euro. Die Entschuldung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung. Der Landtag soll das Gesetz im nächsten Monat verabschieden.