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Gesetz sorgt für mehr Möglichkeiten bei Straßenglätte

27.02.2026

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Weg für den Einsatz von Streusalz in Extremsituationen freigemacht. Mit einer Gesetzesänderung kann die Senatsverwaltung das bisherige Verbot künftig vorübergehend aufheben, wenn extreme Glätte dies erfordert. Damit reagiert das Parlament auf das Chaos der vergangenen Wochen, in denen spiegelglatte Gehwege zu zahlreichen Stürzen führten. Zudem erhält der Senat mehr Befugnisse gegenüber den Bezirken: Kommen Hauseigentümer ihrer Räumpflicht nicht nach, kann die Stadt die Reinigung künftig direkt anordnen und die Kosten den Verantwortlichen in Rechnung stellen.