Gericht bestätigt 15.000 Euro-Strafe für Michael Wendler
20.03.2025
Das Duisburger Landgericht hat Schlagersänger Michael Wendler zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Ihm wird Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung vorgeworfen. Es geht um Urheberrechte an über 150 Liedern und die Marke „Wendler“, die zuvor seiner Ex-Frau gehörten. Um eine Forderung von 120.000 Euro zu umgehen, sollen sie die Rechte an ihn zurückübertragen haben, wodurch Vermögenswerte entzogen wurden. Wendler bestritt die Vorwürfe und legte Berufung ein, doch das Landgericht bestätigte das Urteil weitgehend. Eine Revision beim Oberlandesgericht ist noch möglich.