30.10.2024
Nordrhein-Westfalen hat das Rückmeldeverfahren zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) neu gestartet. Empfänger der Hilfen aus dem Jahr 2020 müssen nun bis zum 26. Februar 2025 eine Erklärung abgeben; andernfalls droht eine vollständige Rückzahlung. In der Pandemie hatte das Land 4,5 Milliarden Euro an Selbstständige und Unternehmer ausgezahlt, um wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken. Nachträglich müssen die Empfänger nun den tatsächlichen Bedarf nachweisen, es sei denn, sie haben bereits einen Schlussbescheid. Das OVG entschied im Frühjahr 2023, dass Rückforderungen wegen missverständlicher Formulierungen rechtswidrig waren, stellte jedoch klar, dass Überzahlungen zurückgefordert werden dürfen.