Atommüll darf durch NRW rollen
03.03.2026
Die umstrittenen Atommüll-Transporte von Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer unanfechtbaren Eilentscheidung bestätigt. Damit scheiterte die Umweltorganisation BUND mit ihrem Versuch, den Transport von 152 Behältern aus Sicherheitsgründen zu stoppen. Das Gericht urteilte, dass das öffentliche Interesse an der Räumung des seit Jahren nicht mehr genehmigten Lagers in Jülich überwiege. Der BUND kritisierte die Entscheidung scharf und bemängelte eine fehlende Transparenz, da wichtige Sicherheitsunterlagen weiterhin unter Verschluss bleiben.